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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - L 10 B 195/07 AS ER, L 10 B 201/07 AS PKH   

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https://dejure.org/2007,20930
LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - L 10 B 195/07 AS ER, L 10 B 201/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,20930)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2007 - L 10 B 195/07 AS ER, L 10 B 201/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,20930)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - L 10 B 195/07 AS ER, L 10 B 201/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,20930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Einzelleistungsansprüche der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bei einer bestehenden Bedarfsgemeinschaft; Feststellung subjektiver Tatsachen zur Überprüfung des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft; Einkommensberücksichtigung und Vermögensberücksichtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - L 10 B 195/07
    Insoweit können auch bei entsprechender Antragstellung realisierbare Ansprüche der Mutter der Ast begründet sein, wenn das Einkommen und Vermögen der Mutter nicht den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft sichert (so genannte fiktive Hilfebedürftigkeit vgl. dazu BSG Urteile vom 07. November 2006 - B 7b AS 8/06 R und B 7b AS 10/06 R - veröffentlicht in Juris).

    Denn bei den Ansprüchen nach dem SGB II handelt es sich um Individualansprüche, deren verwaltungsverfahrensrechtliche und gerichtliche Geltendmachung von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für sich selbst betrieben werden kann bzw. (vor Gericht) muss (ständige Rspr. des Senats - vgl. Urteil vom 09. Mai 2006 - L 10 AS 1093/05 -, BSG Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - jeweils aaO).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 1093/05

    Arbeitslosengeld II - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - L 10 B 195/07
    15 Welche individuellen Einzelleistungsansprüche (dazu Senatsurteil vom 09. Mai 2006 - L 10 AS 1093/05 -, abrufbar unter sozialgerichtsbarkeit.de) der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft begründet sind, ist dementsprechend bei bestehender Bedarfsgemeinschaft zu ermitteln, indem der Summe des Hilfebedarfs der die Bedarfsgemeinschaft bildenden Personen das ("bereinigte", einzusetzende) Einkommen und Vermögen gegenüber gestellt wird und das ggf. verbleibende Defizit (der vom Träger zu deckende Bedarf) den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft anteilig zugeordnet wird.

    Denn bei den Ansprüchen nach dem SGB II handelt es sich um Individualansprüche, deren verwaltungsverfahrensrechtliche und gerichtliche Geltendmachung von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für sich selbst betrieben werden kann bzw. (vor Gericht) muss (ständige Rspr. des Senats - vgl. Urteil vom 09. Mai 2006 - L 10 AS 1093/05 -, BSG Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - jeweils aaO).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - L 10 B 195/07
    Insoweit können auch bei entsprechender Antragstellung realisierbare Ansprüche der Mutter der Ast begründet sein, wenn das Einkommen und Vermögen der Mutter nicht den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft sichert (so genannte fiktive Hilfebedürftigkeit vgl. dazu BSG Urteile vom 07. November 2006 - B 7b AS 8/06 R und B 7b AS 10/06 R - veröffentlicht in Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1998 - 6 S 354/97

    Sozialhilfeanspruch minderjähriger Kinder, die in Haushaltsgemeinschaft mit einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - L 10 B 195/07
    Deshalb ist auch der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ohne Bedeutung (vgl. zum früheren Bundessozialhilfegesetz: Bayerischer VGH, Urteil vom 16. Januar 2002 - 12 CE 01.2310 - und VGH Baden-Württemberg Urteil vom 24. März 1998 - 6 S 354/97 - mwN; jeweils veröffentlicht in Juris).
  • VGH Bayern, 16.01.2002 - 12 CE 01.2310
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - L 10 B 195/07
    Deshalb ist auch der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ohne Bedeutung (vgl. zum früheren Bundessozialhilfegesetz: Bayerischer VGH, Urteil vom 16. Januar 2002 - 12 CE 01.2310 - und VGH Baden-Württemberg Urteil vom 24. März 1998 - 6 S 354/97 - mwN; jeweils veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Die uneingeschränkte Erweiterung der Bedarfsgemeinschaft um volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zeigt ferner, dass es auf einen gesondert festzustellenden "Einstandswillen" im Verhältnis der Eltern zum Kind nicht ankommen soll (dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Februar 2007 - L 10 B 195/07 AS ER - juris RdNr 16 und vom 8. März 2007 - L 10 B 254/07 AS PKH - juris RdNr 7); soweit die Eltern keine (gesteigerten) unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen mehr treffen, wird ein solcher Einstandswille nicht (mehr) ohne Weiteres unterstellt werden können.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 20 SO 319/17

    SGB-XII -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Regelmäßig keine Durchsetzung

    Die Durchsetzung von Ansprüchen für Zeiträume in der Vergangenheit, die üblicherweise keine gegenwärtige akute Notlage auslösen, bleibt hingegen dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (siehe z.B. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.06.2015 - L 4 AS 375/15 B ER, Rn. 26; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2007 - L 10 B 195/07 AS ER, Rn. 11).
  • LSG Sachsen, 25.03.2008 - L 2 B 51/08 AS-ER

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anordnungsgrund für

    Mögliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II (Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz - GG -) seien jedoch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zu klären (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2007 - L 10 B 195/07 AS-ER - SG Leipzig, Beschluss vom 30.04.2007 - S 19 AS 2000/06 ER - vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86 b Rdnr. 13).
  • LSG Saarland, 30.04.2010 - L 10 AS 4/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Die uneingeschränkte Erweiterung der Bedarfsgemeinschaft um volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zeigt ferner, dass es auf einen gesondert festzustellenden "Einstandswillen" im Verhältnis der Eltern zum Kind nicht ankommen soll (dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Februar 2007 - L 10 B 195/07 AS ER - juris RdNr.. 16 und vom 8. März 2007 - L 10 B 254/07 AS PKH - juris RdNr.. 7); soweit die Eltern keine (gesteigerten) unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen mehr treffen, wird ein solcher Einstandswille nicht (mehr) ohne Weiteres unterstellt werden können.
  • SG Berlin, 20.04.2011 - S 174 AS 18450/10

    Arbeitslosengeld II - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft

    Allein durch den Vertrag tritt keine Veränderung der Verhältnisse in dem Sinne ein, dass aus einem Haushalt zwei werden [vgl. Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2007, L 10 B 195/07 AS ER].
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